Absatz eins,Spezifische Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsbewilligung für Forschungsreaktoren sind:
- Ziffer einsDie Standortauswahl erfolgte entsprechend international anerkannten Sicherheitsstandards.
- Ziffer 2Der Forschungsreaktor ist entsprechend dem Stand der Technik und international anerkannten Sicherheitsstandards ausgelegt.
- Ziffer 3Ein vorläufiger Sicherheitsbericht und ein vorläufiger anlageninterner Notfallplan liegen vor.