Absatz eins,Gemäß Paragraph 77, genehmigte Arbeiten sind von der Genehmigungsbehörde mindestens alle drei Jahre zu überprüfen.
BGBl. I Nr. 50/2020
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 83neu
Behördliche Überprüfung
Paragraph 83,
- Absatz 2,Die zuständige Behörde kann Überprüfungen gemäß Absatz eins, jederzeit durchführen.
- Absatz 3,Stellt die zuständige Behörde die Übertretung einer Strahlenschutzvorschrift fest, hat sie im Sinne von Paragraph 62, vorzugehen.