Bestimmungen betreffend die Ermittlung der Radonkonzentration sowie die Abschätzung und die Ermittlung der durch die Radonexposition verursachten Dosis,
BGBl. I Nr. 50/2020
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 97neu
Verordnungsermächtigung
Paragraph 97,
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung festzulegen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Aufgaben und Verpflichtungen der Überwachungsstellen sowie
- Ziffer 3Daten, die an die Radondatenbank gemäß Paragraph 95, Absatz eins, zu übermitteln sind.