BGBl. I Nr. 56/2020
Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020
Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Ziel und Zweck
Paragraph eins,
Ziel ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse.