Absatz eins,Der 3. Abschnitt sowie Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer 3 und Paragraph 19, Absatz 2,, soweit er sich auf Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer 3, bezieht, treten am 11. Oktober 2020 in Kraft.
BGBl. I Nr. 87/2020
Investitionskontrollgesetz sowie Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011
Bundesgesetz, mit dem ein Investitionskontrollgesetz erlassen und das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 29neu
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Paragraph 29,
- Absatz 2,Alle anderen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und die Anlage treten mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Bundesgesetzblatt in Kraft.
- Absatz 3,Teil 1 Ziffer 6, der Anlage tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
- Absatz 4,Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf Direktinvestitionen anzuwenden, für die eine Genehmigungspflicht nach dessen Inkrafttreten entsteht.