Entschädigung von Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern für durch den Klimawandel, insbesondere durch Borkenkäfermassenvermehrung, verursachten Wertverlust und Folgekosten;
BGBl. I Nr. 91/2020
Waldfondsgesetz
Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Ziele
Paragraph eins,
Ziele dieses Bundesgesetzes sind:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Borkenkäfer;
- Ziffer 3Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität im Wald;
- Ziffer 4Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.