Absatz eins,Zur Erreichung der in Paragraph eins, genannten Ziele wird ein Waldfonds als Verwaltungsfonds geschaffen.
BGBl. I Nr. 91/2020
Waldfondsgesetz
Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Waldfonds
Paragraph 2,
- Absatz 2,Für den Waldfonds werden 350 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt.