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BGBl. II Nr. 117/2021

kundgemacht 23.03.2021 RIS↗
Erklärung des Kollektivvertrages Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Kollektivvertrag Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung erklärt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 117/2021× zu Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 24.03.2021 · idF BGBl. II Nr. 117/2021 § 2↗RIS↗

Inhalt der Satzung

Paragraph 2,

Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene

Kollektivvertrag Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen,

beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 98 aus 2021, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 18. Februar 2021 kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.