Absatz eins,Im Gefahrenzonenplan sind darzustellen:
- Ziffer einsEinzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen,
- Ziffer 2durch Wildbäche oder Lawinen gefährdete Bereiche (Gefahrenzonen) und
- Ziffer 3Bereiche (Vorbehaltsbereiche),
- Litera aderen Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen, für die gewässereigene Ablagerung oder sonstige Ablagerung von Sedimenten von den Dienststellen für erforderlich erachtet wird oder
- Litera bdie wegen ihrer Schutzfunktion hinsichtlich Wildbach- und Lawinengefahren besonders zu bewirtschaften sind.