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BGBl. II Nr. 202/2021

kundgemacht 30.04.2021 RIS↗
Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verpackungstechnik erlassen werden (Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 202/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2021 · idF BGBl. II Nr. 202/2021 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Verpackungstechnik

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Verpackungstechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Verpackungstechniker bzw. Verpackungstechnikerin) zu bezeichnen.