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BGBl. II Nr. 203/2021

kundgemacht 30.04.2021 RIS↗
Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Kundmachung BGBl. II Nr. 203/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 01.05.2021 · idF BGBl. II Nr. 203/2021 § 3↗RIS↗

Theoretische Prüfung

Paragraph 3,

  1. Absatz 2,Der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin hat Aufgaben aus folgenden Kompetenzbereichen zu bearbeiten. Aus jedem Kompetenzbereich sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben zu stellen. Er/Sie hat
    1. Ziffer eins
      betriebswirtschaftliche Kompetenz
      1. Litera a
        kaufmännische Berechnungen in Zusammenhang mit der Beschaffung und/oder dem Absatz von betrieblichen Leistungen anzustellen.
      2. Litera b
        zentrale Aufgaben und Merkmale der Leistungsbereiche Beschaffung und Absatz darzustellen.
      3. Litera c
        Kaufverträge auf ihr ordnungsgemäßes Zustandekommen hin zu prüfen und/oder die vertragswidrige Erfüllung von Kaufverträgen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
      4. Litera d
        Arbeiten in Zusammenhang mit der Belegorganisation oder der Verbuchung laufender Geschäftsfälle durchzuführen.
      5. Litera e
        Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes anzuwenden und Berechnungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer auszuführen.
      6. Litera f
        Rechtsformen und Gewerbearten voneinander zu unterscheiden und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform zu begründen.
      7. Litera g
        betriebliche Organisationsformen voneinander zu unterscheiden, Geschäftsprozesse zu erkennen und kritisch zu beurteilen.
    2. Ziffer 2
      volkswirtschaftliche Kompetenz
      1. Litera a
        den Wirtschaftskreislauf einschließlich seiner Teilnehmer und den verschiedenen Austauschbeziehungen zu erklären.
      2. Litera b
        verschiedene Wirtschaftsordnungen voneinander abzugrenzen.
      3. Litera c
        zu erklären, in welcher Weise der Staat in die Wirtschaft eingreift.
      4. Litera d
        wichtige wirtschaftspolitische Ziele voneinander zu unterscheiden.
      5. Litera e
        Marktformen voneinander zu unterscheiden und deren Auswirkungen auf den Markt bzw. die Preisbildung zu erklären.
      6. Litera f
        zu erklären, wie Wirtschaftswachstum gemessen wird und zentrale Begriffe wie Konjunktur, BIP und Wirtschaftssektoren richtig zu verwenden.
      7. Litera g
        die Bedeutung der Außenwirtschaft darzustellen und zentrale Begriffe wie Handels-, Dienstleistungs-, Leistungs- und Zahlungsbilanz richtig zu verwenden.
      8. Litera h
        zu erklären, welche Bedeutung der Geldwert hat und zentrale Begriffe wie Inflation und Deflation, Inflationsrate, VPI und gefühlte Inflation richtig zu verwenden.
  2. Absatz 3,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Litera a
      fachliche Richtigkeit
    2. Litera b
      Vollständigkeit der Aufgabenlösung
  3. Absatz 4,Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 150 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 195 Minuten zu beenden.