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BGBl. II Nr. 203/2021

kundgemacht 30.04.2021 RIS↗
Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Kundmachung BGBl. II Nr. 203/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 01.05.2021 · idF BGBl. II Nr. 203/2021 § 4↗RIS↗

Praktische Prüfung

Paragraph 4,

Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Kaufmännische Grundkompetenzen, Geschäftsprozesse und Fachgespräch.