BGBl. II Nr. 203/2021
Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Praktische Prüfung
Paragraph 4,
Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Kaufmännische Grundkompetenzen, Geschäftsprozesse und Fachgespräch.