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BGBl. II Nr. 235/2021

kundgemacht 26.05.2021 RIS↗
Planstellenbesetzungsverordnung 2021
Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Besetzung von Planstellen (Planstellenbesetzungsverordnung 2021)
Kundmachung BGBl. II Nr. 235/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Planstellenbesetzungsverordnung 2021 neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 01.06.2021 · idF BGBl. II Nr. 235/2021 § 4↗RIS↗

Zustimmung zu Beförderungen

Paragraph 4,

Die Zustimmung zur Ernennung in die nächsthöhere Dienstklasse wird erteilt, wenn die in der Anlage angegebenen Voraussetzungen gemäß BDG 1979 vorliegen. Die Zustimmung gilt unter der Bedingung, dass die Beförderung mit einem 1. Jänner oder 1. Juli wirksam werden soll. Die Arbeitsplatzwertigkeit und die bisher gehandhabte Beförderungspraxis sind dabei zu berücksichtigen.