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BGBl. II Nr. 339/2021

kundgemacht 23.07.2021 RIS↗
Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Vergolden und Staffieren (Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.08.2021 · idF BGBl. II Nr. 339/2021 § 2↗RIS↗

UNESCO Weltkulturerbe

Paragraph 2,

Das österreichische Handwerk „Vergolden und Staffieren“ mit all seinen Techniken und seinem tradierten Wissen wurde von der österreichischen UNESCO-Kommission 2017 in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Es ist somit geschützt und wird von der österreichischen UNESCO-Kommission betreut.