BGBl. II Nr. 339/2021
Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Vergolden und Staffieren (Vergolden und Staffieren-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
UNESCO Weltkulturerbe
Paragraph 2,
Das österreichische Handwerk „Vergolden und Staffieren“ mit all seinen Techniken und seinem tradierten Wissen wurde von der österreichischen UNESCO-Kommission 2017 in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Es ist somit geschützt und wird von der österreichischen UNESCO-Kommission betreut.