BGBl. II Nr. 451/2021
Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen zur Satzung erklärt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Inhalt der Satzung
Paragraph 2,
Der zwischen Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund am 8. September 2021 abgeschlossene
Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen
beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 541 aus 2021, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 28. September 2021 kundgemacht, wird zur Satzung erklärt.