BGBl. II Nr. 486/2021
Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Geltungsbereich
Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für Zustell- und Vollstreckungsersuchen einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Europäischen Wettbewerbsnetz nach Paragraph 14 a, des Wettbewerbsgesetzes – WettbG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2002,.