BGBl. II Nr. 486/2021
Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Personenbezogene Bezeichnungen
Paragraph 5,
Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung beziehen sich auf alle Geschlechtsformen in gleicher Weise.