BGBl. II Nr. 486/2021
Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Verweisungen
Paragraph 6,
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.