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BGBl. II Nr. 486/2021

kundgemacht 24.11.2021 RIS↗
Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz
Kundmachung BGBl. II Nr. 486/2021× zu Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zustellung und Vollstreckung im Europäischen Wettbewerbsnetz neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 25.11.2021 · idF BGBl. II Nr. 486/2021 § 6↗RIS↗

Verweisungen

Paragraph 6,

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.