BGBl. II Nr. 50/2021
Ausbildungspflicht-Verordnung – APfl-VO
Verordnung des Bundesministers für Arbeit betreffend die Liste von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, deren Absolvierung die Ausbildungspflicht erfüllt (Ausbildungspflicht-Verordnung – APfl-VO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.