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BGBl. II Nr. 549/2021

kundgemacht 14.12.2021 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 549/2021× zu Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind×

Änderungen durch diese Kundmachung

Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind 2 § 0↗RIS↗
§ 1geändert
in Kraft 29.02.2020 – 14.12.2021 · idF BGBl. II Nr. 74/2020 · danach: BGBl. II Nr. 549/2021 § 1↗RIS↗
in Kraft ab 15.12.2021 · idF BGBl. II Nr. 549/2021 § 1↗RIS↗
A. Beförderung mit der Eisenbahn.
Beförderung von kranken Personen.
§ 1.
Personen, die an Cholera, COVID-19, Pest oder Pocken (Blattern) erkrankt, sowie Personen, die einer dieser Krankheiten verdächtig sind, sind von der Beförderung mit der Eisenbahn ausgeschlossen.