BGBl. II Nr. 549/2021
Änderung der Verordnung über die Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind
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§ 0↗RIS↗
§ 17geändertF. Schlußbestimmungen: Abs 1; Abs 2 (neu)
F. Schlußbestimmungen.
§ 17.
(1) Die Verordnung vom 1. Oktober 1928, BGBl. Nr. 250, über die Eisenbahnbeförderung von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, tritt außer Kraft.
(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 549/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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