Schlacht- und Zerlegungsbetriebe,
BGBl. II Nr. 566/2021
Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen
Änderungen durch diese Kundmachung
Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Geltungsbereich
Paragraph 2,
Diese Verordnung gilt für inländische
- Ziffer eins
- Ziffer 2Molkereibetriebe und
- Ziffer 3Eibetriebe,
die anderen Lebensmittelunternehmen Lebensmittel liefern, die nicht für die Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher bestimmt sind.