BGBl. II Nr. 594/2021
Einräumung der Rechtsfähigkeit an Sonstige Internationale Einrichtungen
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Einräumung der Rechtsfähigkeit an Sonstige Internationale Einrichtungen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.