Es gebührt ein altersunabhängiger Betrag in der Höhe vom fünffachen Jahresausmaß der Betriebsrente. Als Jahresausmaß der abzufertigenden Betriebsrente gilt der 14-fache Monatsbetrag der Betriebsrente einschließlich der Zusatzrente für Schwerversehrte nach Paragraph 149 f, BSVG zum Zeitpunkt des Wegfalls der Betriebsrente nach Paragraph 148 i, BSVG.
BGBl. II Nr. 604/2021
Rentenabfertigungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend § 148j Abs. 3 BSVG (Rentenabfertigungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Abfertigungshöhe
Paragraph eins,
Das Abfertigungskapital nach Paragraph 148 j, Absatz 3, BSVG ist wie folgt zu errechnen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Zu diesem Betrag gebührt ein Zuschlag, welcher gemäß Paragraph 2, zu berechnen ist. Das Ergebnis dieser Berechnung ergibt – auf Cent gerundet – die Höhe des Abfertigungskapitals.