BGBl. II Nr. 97/2021
Änderung der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 26geändert
Umrechnungsfaktor
§ 26.
Erfolgt die Ersterfassung der Milch in Liter, ist mit dem Faktor 1,025 auf Kilogramm umzurechnen. Bei Ersterfassungen, die ab dem 1. Jänner 2022 erfolgen, ist mit dem Faktor 1,03 auf Kilogramm umzurechnen. Die auf eine Nachkommastelle in Kilogramm erfassten Milchliefermengen Milchmengen eines Milcherzeugers sind monatlich zusammenzuzählen und auf ganze Kilogramm kaufmännisch zu runden.