BGBl. I Nr. 147/2021
Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG
Bundesgesetz, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen wird sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 274bgeändertAbs 2
Transportkosten
§ 274b.
(1) Die Kosten der Überstellung zum Ort der Versteigerung sind einstweilen vom betreibenden Gläubiger zu tragen.
(2) Diese Kosten sind aus dem vom betreibenden Gläubiger erlegten Kostenvorschuß Kostenvorschuss, mangels eines solchen aus dem Verkaufserlös zu berichtigen.