Absatz eins,Werden Flugmodelle innerhalb von Modellflugplätzen betrieben, kann der Pilot von der Betriebsvoraussetzung für Flugmodelle gemäß Paragraph 24 c, Absatz eins, Ziffer eins, ohne Bewilligung gemäß Paragraph 24 c, Absatz 5, abweichen. Die übrigen Bestimmungen des Paragraph 24 c, bleiben davon unberührt.
BGBl. I Nr. 151/2021
Änderung des Luftfahrtgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24eaufgehoben
Modellflugplätze
Paragraph 24 e,
- Absatz 2,Modellflugplätze sind der Austro Control GmbH vom Nutzungsberechtigten unter Angabe der Lage, der Betriebsarten und Betriebszeiten zu melden und von dieser luftfahrtüblich kundzumachen.