BGBl. I Nr. 2/2021
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes und des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 30cneu
Aktenvorlage
Paragraph 30 c,
Das Verwaltungsgericht kann Vorlageanträge, Revisionen und Revisionsbeantwortungen samt Beilagen, Fristsetzungsanträge und Akten des Verfahrens im Original, als Ausdruck von elektronischen Dokumenten oder als Kopie vorlegen. Der Verwaltungsgerichtshof kann auch die Vorlage im Original oder eine Einsicht ins Original anordnen. Die Vorlage kann auch im elektronischen Weg erfolgen.