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BGBl. I Nr. 202/2021

kundgemacht 13.12.2021 RIS↗Parlament↗
Budgetbegleitgesetz 2022
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährung von Bundeszuschüssen an die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder und ein Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2022 erlassen sowie die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Gebührenanspruchsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002 und das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2022)
Kundmachung BGBl. I Nr. 202/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewährung von Bundeszuschüssen an die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 14.12.2021 · idF BGBl. I Nr. 202/2021 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 100-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2021 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
    1. Ziffer eins
      für Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung, der Wirtschaft, des Sozialwesens und der Jugend;
    2. Ziffer 2
      für Kultur- und Bildungsprojekte zur Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland;
    3. Ziffer 3
      für gemeinsame Projekte der Volksgruppen im Burgenland.
  2. Absatz 2,Den Ländern Niederösterreich und Wien werden aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder der Republik Österreich im Jahr 2022 aus Bundesmitteln Zweckzuschüsse von jeweils neun Millionen Euro gewährt. Die Zweckzuschüsse sind zur Stärkung der Identität und Vielfalt für kultur, bildungs- und gesellschaftspolitische Projekte zum Thema „100 Jahre Niederösterreich“ bzw. „100 Jahre Wien“ zu verwenden.