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BGBl. I Nr. 86/2021

kundgemacht 14.05.2021 RIS↗Parlament↗
Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx
Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Einführungsgesetz zur Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesgesetz, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Asylgesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden sowie die Anfechtungsordnung und das Vollzugsgebührengesetz in die Exekutionsordnung übernommen werden (Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx)
Kundmachung BGBl. I Nr. 86/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Exekutionsordnung (EO) 9043915 § 0↗RIS↗
§ 367geändertÜberschrift, Bezeichnung; Abs 1; Abs 2
in Kraft 01.08.1989 – 30.06.2021 · idF BGBl. Nr. 343/1989 · danach: BGBl. I Nr. 86/2021 § 367↗RIS↗
in Kraft ab 01.07.2021 · idF BGBl. I Nr. 86/2021 § 367↗RIS↗
Abgabe einer Willenserklärung.
§. 367.
(1) Wenn der Verpflichtete nach Inhalt des Executionstitels Exekutionstitels eine Willenserklärung abzugeben hat, gilt diese Erklärung als abgegeben, sobald das Urtheil Urteil die Rechtskraft erlangt hat oder ein anderer Executionstitel Exekutionstitel gleichen Inhaltes zum Antrage Antrag auf Executionsbewilligung Exekutionsbewilligung berechtigt.
(2) Insoferne Insofern die Verpflichtung zur Abgabe der Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig ist, tritt die im Absatze Abs. 1 bezeichnete Rechtsfolge erst mit Bewirkung der Gegenleistung seitens des betreibenden Gläubigers ein.
Schlagworte
Exekutionstitel, Exekutionsbewilligung, Urteil