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BGBl. II Nr. 100/2022

kundgemacht 11.03.2022 RIS↗
Prüftechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung für den Lehrberuf Prüftechnik (Prüftechnik-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 100/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüftechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 01.05.2022 · idF BGBl. II Nr. 100/2022 § 4↗RIS↗

Paragraph 4,

Dem Lehrling ist vom Lehrberechtigten im Laufe des 2. Lehrjahres im Rahmen der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben, eine Ausbildung in Erster Hilfe zu besuchen, sofern diese Unterweisung nicht von der Berufsschule vermittelt wird oder dort angeboten wird.