BGBl. II Nr. 17/2022
Handelsstatistikverordnung 2022 – HStatV 2022
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über Schwellenwerte und Erhebungsmerkmale bei der handelsstatistischen Anmeldung (Handelsstatistikverordnung 2022 – HStatV 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Auskunftspflichtige Unternehmen, deren Eingänge oder Versendungen jährlich unter zwölf Millionen Euro liegen, sind von der Ermittlung des statistischen Wertes befreit.