Absatz eins,Die Prüfungskommission hat eine Gesamtbeurteilung über den Kompetenzerwerb der Auszubildenden durchzuführen. Folgende Beurteilungsstufen sind anzuwenden:
- Ziffer eins„mit ausgezeichnetem Erfolg“
- Ziffer 2„mit gutem Erfolg“
- Ziffer 3„mit Erfolg“
- Ziffer 4„nicht bestanden“
Eine positive Beurteilung ist bei den Beurteilungsstufen gemäß Ziffer eins bis 3 gegeben.