BGBl. II Nr. 178/2022
Ehrengeschenke-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke (Ehrengeschenke-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Meldung der Entgegennahme von Ehrengeschenken hat umgehend schriftlich an die Personalabteilung zu erfolgen.