BGBl. II Nr. 181/2022
E-ID-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Registrierung und Verwendung eines Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 7,
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.