Absatz eins,Eine Nummernübertragung ist einem Endnutzer auf seinen Antrag für alle Nummern, die ihm von einem Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter zur Nutzung zugewiesen worden sind, einzuräumen, sofern mit diesen Nummern ein Sprachkommunikationsdienst genutzt wird oder hätte genutzt werden können.
BGBl. II Nr. 184/2022
Nummernübertragungsverordnung 2022
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Regelungen zur Übertragung von Nummern zwischen Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbietern erlassen werden (Nummernübertragungsverordnung 2022 – NÜV 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Anspruchsberechtigte
Paragraph 2,
- Absatz 2,Der abgebende Mobil-Sprachkommunikationsdiensteanbieter hat dem Endnutzer unmittelbar nach Durchführung der Nummernübertragung eine kostenfreie Ersatznummer zur Verfügung zu stellen, sofern dieser ausdrücklich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses verlangt hat.