aufgrund der Missachtung eines Betretungsverbotes oder
BGBl. II Nr. 189/2022
Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Compliance von COVID-19-Leistungen (Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Erhebungspflicht der Bezirksverwaltungsbehörden tritt bei rechtskräftiger Verhängung einer Geldstrafe oder ersatzweise ausgesprochenen Freiheitsstrafe ein, die wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2020,, in der jeweils geltenden Fassung
- Ziffer eins
- Ziffer 2wiederholt (in mindestens zwei Fällen) aufgrund der Unterlassung von Einlasskontrollen hinsichtlich des Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, festgelegter Personenzahlen oder festgelegter Zeiten ausgesprochen wurde.