BGBl. II Nr. 223/2022
Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Paragraph eins,
Das Außerkrafttreten der Paragraphen 742 b, ASVG, 380b GSVG, 374b BSVG und 261b B-KUVG samt Überschriften wird bis 31. Dezember 2022 verschoben.