Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 257/2022

kundgemacht 30.06.2022 RIS↗
Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das kommissionelle Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung für die Verwendung im auswärtigen Dienst („Préalable“) des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA)
Kundmachung BGBl. II Nr. 257/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft ab 01.07.2022 · idF BGBl. II Nr. 257/2022 § 12↗RIS↗

Paragraph 12,

Die Aufnahme oder Übernahme in den auswärtigen Dienst erfolgt nach Maßgabe freier Planstellen und der Verfügbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber gemäß der von der jeweiligen Auswahl-Kommission festgestellten Reihung.