Auftreten, Teamfähigkeit, organisatorische Fähigkeiten, Konzentrationsfähigkeit und die gewonnene Erfahrung und Reife;
BGBl. II Nr. 257/2022
Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das kommissionelle Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung für die Verwendung im auswärtigen Dienst („Préalable“) des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Paragraph 8,
Zur Feststellung der persönlichen Eignung sind beispielsweise zu bewerten:
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Fähigkeit zur Anpassung an neue Situationen und der Umgang mit ungewohnten Herausforderungen;
- Ziffer 3die Fähigkeit und Bereitschaft zur beruflichen Mobilität;
- Ziffer 4die Bereitschaft zur Erlernung weiterer Fremdsprachen.