Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 257/2022

kundgemacht 30.06.2022 RIS↗
Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das kommissionelle Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung für die Verwendung im auswärtigen Dienst („Préalable“) des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA)
Kundmachung BGBl. II Nr. 257/2022× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Auswahlverfahren-Verordnung für den auswärtigen Dienst – BMEIA neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft ab 01.07.2022 · idF BGBl. II Nr. 257/2022 § 8↗RIS↗

Paragraph 8,

Zur Feststellung der persönlichen Eignung sind beispielsweise zu bewerten:

  1. Ziffer eins
    Auftreten, Teamfähigkeit, organisatorische Fähigkeiten, Konzentrationsfähigkeit und die gewonnene Erfahrung und Reife;
  2. Ziffer 2
    die Fähigkeit zur Anpassung an neue Situationen und der Umgang mit ungewohnten Herausforderungen;
  3. Ziffer 3
    die Fähigkeit und Bereitschaft zur beruflichen Mobilität;
  4. Ziffer 4
    die Bereitschaft zur Erlernung weiterer Fremdsprachen.