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BGBl. II Nr. 286/2022

kundgemacht 20.07.2022 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 286/2022× zu Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln 81 § 0↗RIS↗
§ 10aaufgehoben
in Kraft 01.04.2017 – 31.08.2022 · idF BGBl. II Nr. 90/2017 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 286/2022 § 10a↗RIS↗

Schlussbestimmung

Paragraph 10 a,

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.