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BGBl. II Nr. 286/2022

kundgemacht 20.07.2022 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 286/2022× zu Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln 81 § 0↗RIS↗
§ 2geändertAbs 1 bis Abs 21; Abs 22 bis Abs 32 (entfallen)
in Kraft 01.09.2020 – 31.08.2022 · idF BGBl. II Nr. 264/2020 · danach: BGBl. II Nr. 286/2022 § 2↗RIS↗
in Kraft ab 01.09.2022 · idF BGBl. II Nr. 286/2022 § 2↗RIS↗
Geschäftsbereiche der Gutachterkommissionen
§ 2.
(1) Zur Begutachtung von Schulbüchern Unterrichtsmitteln (ausgenommen Lesestoffe) sind nach Maßgabe der folgenden Absätze Gutachterkommissionen zu bilden.
(2) Eine Kommission ist zu bilden für: Darstellendes Spiel; Deutsch, Lesen, Schreiben; Deutsch, Lesen; Deutsch als Zweitsprache; Muttersprachlicher Unterricht sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschule. Eine Kommission ist zu bilden für alle Unterrichtsgegenstände (ausgenommen Bewegung und Sport; Bildnerische Erziehung (Kunst und Gestaltung); Kroatisch; Musikerziehung (Musik); Romanes; Slowenisch; Technisches und textiles Werken (Technik und Design) und Ungarisch) im Bereich der Volksschule (ausgenommen Volksschuloberstufe) sowie für alle Bereiche der Vorschulstufe.
(3) Eine Kommission ist zu bilden für: Chorgesang, Interessen- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport, Mathematik, Musikalisches Gestalten, Musikerziehung, Sachunterricht, Spielmusik, Verkehrserziehung sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschule sowie alle Bereiche der Vorschulstufe. Eine Kommission ist zu bilden für alle Unterrichtsgegenstände im Bereich der Sonderschulen, die nicht nach den Lehrplänen der Volksschule, Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen geführt werden.
(4) Eine Kommission ist zu bilden für: alle Unterrichtsgegenstände im Bereich der Sonderschule, die nicht nach dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule oder der Polytechnischen Schule geführt werden. Darstellendes Spiel; Deutsch; Deutsch als Zweitsprache; Deutsch (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur, Bildungssprache); Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur); Deutsch im Deutschförderkurs; Deutsch in der Deutschförderklasse; Deutsch und Kommunikation; Kommunikation; Kommunikationstraining und Konfliktbewältigung; Kommunikationspraxis und Gruppendynamik; Kommunikation und Präsentation; Kommunikation und Präsentationstechnik; Organisation, Management und Recht, wissenschaftliches Arbeiten; Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz; Persönlichkeitsentwicklung; Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation; Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Psychologie; Präsentation; Praxisorientiertes Kommunikationstraining; Soziale und personale Kompetenz; Sprachliche Bildung und Lesen; Unterstützendes Sprachtraining Deutsch sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufen, der Mittelschulen, der Polytechnischen Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Berufsschulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(5) Eine Kommission ist zu bilden für: Darstellendes Spiel; Deutsch; Deutsch als Zweitsprache; Deutsch Lebende Fremdsprache (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur); Einführung in die Praxisauch im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens; Freie Rede; Kommunikation, Werbung; Literatur; Literaturpflege; Medienkunde; Schulspiel Fachunterrichts); Sprecherziehung Muttersprachlicher Unterricht (Erstsprachenunterricht) sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule Mittelschulen, der Polytechnischen Schule Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik Berufsschulen und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(6) Eine Kommission ist zu bilden für: Fremdsprachen (auch für die Grundschule), Fremdsprachliche Konversation, Kurzkurs lebende Fremdsprache, lebende Fremdsprachen, Muttersprachlicher Unterricht sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik. Griechisch; Latein im Bereich der Mittelschulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, der Handelsakademien, der höheren technischen Lehranstalten und der höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen.
(7) Eine Kommission ist zu bilden für: Angewandte Informatik, Darstellende Geometrie, Einführung in die Informatik, Geometrisches Zeichnen, Informatik, Mathematik, Schach, Technisches Zeichnen sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik. Kroatisch und kroatischsprachige Unterrichtsmittel; Ungarisch und ungarischsprachige Unterrichtsmittel; Romanes und romanessprachige Unterrichtsmittel für alle Unterrichtsgegenstände und Schularten.
(8) Eine Kommission ist zu bilden für: Geschichte und Sozialkunde; Landeskunde; Politische Bildung; Rechtskunde; Rechtskunde Slowenisch und Politische Bildung; Spezielle Rechtskunde sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten slowenischsprachige Unterrichtsmittel für Elementarpädagogik alle Unterrichtsgegenstände und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik Schularten.
(9) Eine Kommission ist zu bilden für: Geschichte; Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte); Geschichte und Kultur; Geschichte und politische Bildung; Geschichte und Sozialkunde; Politische Bildung und Recht; Sozialgeschichte; Zeitgeschichte und politische Bildung; die Bereiche der Volkswirtschaftslehre, der politischen Bildung und der wirtschaftlichen Bildung; rechtskundliche Fächer sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten. Angewandte Mathematik; CAD und Darstellende Geometrie; Darstellende Geometrie; Geometrisches Zeichnen; Mathematik; Mathematik und angewandte Mathematik; Mathematik und Grundlagen der Mathematik; Schach; Technisches Zeichnen sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschulen, der Polytechnischen Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(10) Eine Kommission ist zu bilden für: Berufsorientierung; Berufsorientierung und Bildungsinformation; Berufsorientierung und Lebenskunde; Betriebswirtschaftliches Seminar; Buchführung; Fachpraktische Übungen; Geographie und Wirtschaftskunde; Human-Kreatives Seminar; Interessen- und Begabungsförderung; Interessen- und Begabungsförderung, Sport; Orientierung auf Berufs- und Arbeitswelt; Ökonomie; Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik. Biologie und Umweltkunde (Biologie und Umweltbildung); Chemie; Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen; Physik; Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie; Umweltbildung; Verkehrserziehung (Verkehrs- und Mobilitätsbildung) sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschulen, der Polytechnischen Schulen und der allgemeinbildenden höheren Schulen.
(11) Eine Kommission ist zu bilden für: Geographie Angewandte Biologie und Ökologie; Geographie Angewandte Naturwissenschaften; Angewandte Naturwissenschaften und Warenlehre; Angewandte Physik und Angewandte Chemie; Biologie und Ökologie (WirtschaftsgeographieBiologie und Umweltbildung); Geographie Biologie und Wirtschaftskunde Ökologie (einschließlich Physiologische Grundlagen, Gesundheit und Ernährung); Kulturtouristik Chemie; Tourismusgeographie Naturwissenschaften; Verkehrsgeographie Naturwissenschaften und Lebensmitteltechnologie; Wirtschaftsgeographie Physik; Technologie, Ökologie und Warenlehre sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten.
(12) Eine Kommission ist zu bilden für: Chemie Angewandte Informatik; Physik Angewandtes Informationsmanagement; Physik Computerunterstützte Textverarbeitung; Digitale Grundbildung; Einführung in die Informatik; Grundlagen der Informatik und Chemie Medien; Technisches Seminar Informatik; Verkehrserziehung Informatik und Medien; Informations- und Kommunikationstechnologie; Informatische Bildung; Kurzschrift; Maschinschreiben; Medienbildung; Officemanagement; Officemanagement und angewandte Informatik sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule Mittelschulen, der Polytechnischen Schule Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik Berufsschulen und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(13) Eine Kommission ist zu bilden für: Angewandte Chemie; Angewandte Chemie und Ökologie; Angewandte Chemie und Umwelttechnik; Angewandte Physik; Chemie; Chemie und angewandte Chemie; Chemie, Angewandte Chemie und Umwelttechnik; Chemie und Physik; Physik; Physik und angewandte Physik; Physik und Umweltmeß- und Regeltechnik; Umweltchemie; Umweltschutz und Unfallverhütung sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten. Berufsorientierung (Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung); Berufs- und Lebenswelt; Entrepreneurship Education; Geografie und Wirtschaftskunde (Geographie und wirtschaftliche Bildung); Geografie (Wirtschaftsgeografie); Geografie (Wirtschafts- und Kulturräume); Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft; Internationale Wirtschafts- und Kulturräume; Kultur- und Tourismusland Österreich; Tourismusgeografie; Tourismusgeografie und Reisebüro; Wirtschaftsgeografie; Wirtschaftsgeografie und globale Entwicklung, Volkswirtschaft; Wirtschaftsgeografie und Volkwirtschaft; Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung; Volkwirtschaft und Wirtschaftsgeografie sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschulen, der Polytechnischen Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(14) Eine Kommission ist zu bilden für: Biologie und Umweltkunde; Biologische Übungen; Erweiterte Gesundheitslehre; Gesundheitslehre; Leibeserziehung; Bewegung und Sport; Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre; Sportkunde sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, Geschichte; Geschichte und Politische Bildung; Geschichte und Politische Bildung, Recht; Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung; Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung (Geschichte und Politische Bildung); Interkulturelle Bildung; Politische Bildung; Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte); Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie; Politische Bildung und Zeitgeschichte; Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung; im Bereich Geschichte und der politischen Bildung sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschulen, der Polytechnischen Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik Berufsschulen und der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(15) Eine Kommission ist zu bilden für: Gesundheit und Soziales; Bewegung und Sport; Leibesübungen, Ismakogie und Heilgymnastik; Leibesübungen und sportliche Animation; Sport; sonstige Bereiche der Biologie, Ökologie und Warenlehre; sozialberufliche Unterrichtsgegenstände sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten. Betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände einschließlich Wirtschaftsinformatik; Betriebswirtschaftliche Grundlagen; Buchführen und Wirtschaftsrechnen; Produktgestaltung und Betriebsorganisation; die Bereiche der Volkswirtschaft und der wirtschaftlichen Bildung; rechtskundliche Fächer sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Polytechnischen Schulen, der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(16) Eine Kommission ist zu bilden für: Latein, Griechisch im Bereich der Mittelschule, der allgemeinbildenden höheren Schulen und der Handelsakademien. Berufskunde und Berufsethik; Ethik; Didaktik; Didaktik der Horterziehung; Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik); Hortpraxis; Humanwissenschaftliche Grundbildung; Inklusive Pädagogik; Pädagogik (einschließlich Psychologie, Philosophie); Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie); Pädagogik (einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie); Pädagogik Hort; Praxis der Sozialpädagogik; Psychologie; Psychologie und Pädagogik; Psychologie und Philosophie; Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(17) Eine Kommission ist zu bilden für: Betriebliche Kommunikation und Präsentationstechnik; Bürokommunikation; Darstellendes Spiel; Deutsch; Deutsch und Kommunikation; Einführung in die Praxis wissenschaftlichen Arbeitens; Kommunikation; Kommunikationstechnik; Kommunikationstechnologie; Kommunikation und Marketing; Kommunikation und Präsentation; Kommunikation und Präsentationstechnik; Kommunikation und Schriftverkehr; Kommunikation und Supervision; Management und Kommunikation; Präsentationstechnik; Rhetorik; Rhetorik- und Kommunikationstechniken; Sprach- und Sprecherziehung; Zeitgenössische Kultur sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten. Betriebsorganisation (mit Übungen); Food and Beverage; Küchen- und Restaurantmanagement; Küchenorganisation, Kochen und Ernährung; Küchenorganisation und Kochen; Reisewirtschaft; Rezeptions- und Hotelmanagement; Serviceorganisation, Servieren und Getränke; Tourismusmanagement; Tourismusmarketing; Tourismusmarketing und angewandtes Projektmanagement; Tourismusmarketing und Kundenmanagement; Veranstaltungs- und Kongressmanagement; Wahlpflichtfachbereich: Spezialisierung; Fachunterricht des Bereiches Tourismus; bekleidungsberuflicher Fachunterricht sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(18) Eine Kommission ist zu bilden für: Englisch (auch im Bereich des Fachunterrichts) im Bereich der Berufsschulen und Englisch im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten. Fachunterricht der Bereiche Bau und Bautechnik; Elektro- und Elektrotechnik; Metall und Maschinenbau sowie alle anderen Fachbereiche im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(19) Eine Kommission ist zu bilden für: lebende Fremdsprachen (ausgenommen Englisch) – auch im Bereich des Fachunterrichts – im Bereich der Berufsschulen und lebende Fremdsprachen (ausgenommen Englisch) im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten. Bewegung und Sport; Pflege, Hygiene und Erste Hilfe; Ernährung; Ernährung mit praktischen Übungen; Ernährung und Diät; Ernährung und Haushalt; Ernährung und Lebensmitteltechnologie; Gesundheitsförderung; Gesundheit und Ernährung; Haushaltsökonomie und Ernährung; Haushalt und Organisation; Pharmakologie; Haushalts- und Sicherheitsmanagement; Somatologie und Pathologie; Soziale Handlungsfelder; Sexualpädagogik sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschulen, der Volksschuloberstufe, der Mittelschulen, der Polytechnischen Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(20) Eine Kommission ist zu bilden für: Angewandte Darstellende Geometrie; Angewandte Mathematik; Angewandte Mathematik und Datentechnik; Darstellende Geometrie; Mathematik und Angewandte Mathematik; Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten. Bildnerische Erziehung (Kunst und Gestaltung); Bildnerische Erziehung und kreatives Gestalten; Bildnerisches Gestalten; Digitale Bildbearbeitung und Fotografie; Kunst und Kultur; Kunst- und Kulturgeschichte; Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung; Seminar BE; WE, TG; Technisches und textiles Werken (Technik und Design); Technisches Werken, Textiles Werken; Technisches Werken; Textiles Gestalten; Werkerziehung sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschulen, der Volksschuloberstufe, der Mittelschulen, der Polytechnischen Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(21) Eine Kommission ist zu bilden für: Betriebswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände einschließlich Wirtschaftsinformatik; Betriebswirtschaftliches Praktikum; Buchhaltung; Buchhaltung/Kommunikationstechniken und Gruppendynamik; Kommunikationstechniken und Gruppendynamik sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Berufsschulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Chorgesang; Gesang; Instrumentalunterricht; Musikalisches Gestalten; Musikerziehung (Musik); Musikerziehung, Stimmbildung und Sprechtechnik; Rhythmisch-musikalische Erziehung; Singen und Musizieren; Spielmusik sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschulen, der Volksschuloberstufe, der Mittelschulen, der Polytechnischen Schulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(22) Eine Kommission ist zu bilden für: Computerunterstützte Textverarbeitung; Einführung in die Textverarbeitung; Englische Textverarbeitung; Fremdsprachige Textverarbeitung; Kurzschrift; Maschinschreiben; Stenotypie; Stenotypie und Textverarbeitung; Textverarbeitung; Textverarbeitung und englische Textverarbeitung sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der Berufsschulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(23) Eine Kommission ist zu bilden für: Fachunterricht der Bereiche Elektro- und Elektrotechnik im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten.
(24) Eine Kommission ist zu bilden für: Fachunterricht der Bereiche Metall und Maschinenbau im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten.
(25) Eine Kommission ist zu bilden für: Fachunterricht der Bereiche Bau und Bautechnik sowie aller anderen Bereiche (mit Ausnahme der in Abs. 23 und 24 angeführten Bereiche) im Bereich der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, ausgenommen Bildungsanstalten.
(26) Eine Kommission ist zu bilden für: Behindertenpädagogik; Berufskunde; Erziehungslehre und allgemeine Psychologie; Kommunikationspsychologie, Kulturkunde der Familie; Philosophie; Philosophischer Einführungsunterricht; Psychologie; Psychologie (Betriebspsychologie); Psychologie des behinderten Menschen; Psychologie, Pädagogik und Philosophie; Psychologie und Eignungsdiagnostik; Psychologie und Philosophie; Psychologie und Pädagogik; Sozialberufskunde; Wohlfahrtspflege; Unterrichtsgegenstände der Didaktik, Pädagogik, Praxis; Unterrichtsgegenstände im Bereich der Behindertenarbeit, der Lehr- und Lerntechnik; sonstiger spezieller berufskundlicher Bereich sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(27) Eine Kommission ist zu bilden für: Bildnerische Erziehung; Bildnerisches Gestalten; Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung; Bildnerische Erziehung, Schreiben; Fototechnik; Instrumentenbau; Kreatives Gestalten; Kunstgeschichte; Nähen; Technisches Werken; Textiles Werken; Technisches und textiles Werken; Textilverarbeitung und Werken; Verarbeitungstechnik und Bildnerische Erziehung; Werkarbeit; Werkerziehung; Werkstätte sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschule, der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren Schulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(28) Eine Kommission ist zu bilden für: Ernährung; Ernährung, Küchenführung, Service; Ernährung und Diät; Ernährung und Haushalt (Praktikum); Ernährungslehre; Ernährungslehre und Diätkunde; Ernährungs- und Betriebswirtschaft; Haushalt; Haushaltsökonomie und Ernährung; Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie); Haushaltspflege; Hauswirtschaft; Kochen; Küchenführung und -organisation; Küchenführung und Servierkunde; Küchenwirtschaft; Önologische Gästebetreuung; Servierkunde; sonstiger hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich; Fachunterricht des Bereiches Tourismus; bekleidungsberuflicher Fachunterricht sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der Berufsschulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(29) Eine Kommission ist zu bilden für: Chor; Chorgesang; Fest- und Feiergestaltung, Brauchtumspflege sowie Volkstanzen; Instrumentalunterricht; Musik; Musikalisches Gestalten; Musikerziehung; Musikkunde; Musikalisch-rhythmische Erziehung; Rhythmisch-musikalische Erziehung; Singen; Spielmusik sowie sonstige lehrstofflich vergleichbare Unterrichtsgegenstände im Bereich der Volksschuloberstufe, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren Schulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.
(30) Eine Kommission ist zu bilden für: Kroatisch und kroatischsprachige Schulbücher für alle Unterrichtsgegenstände und Schularten.
(31) Eine Kommission ist zu bilden für: Ungarisch und ungarischsprachige Schulbücher sowie Roman und romansprachige Schulbücher für alle Unterrichtsgegenstände und Schularten.
(32) Eine Kommission ist zu bilden für: Slowenisch und slowenischsprachige Schulbücher für alle Unterrichtsgegenstände und Schularten.
Schlagworte
Zahntechnik, Holzverarbeitung, Malergewerbe