BGBl. II Nr. 290/2022
Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Wahlen der Organe der Ziviltechnikerkammern (Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022 – ZT-WO 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Schluss der Stimmabgabe
Paragraph 11,
Wenn die für die Abstimmung festgesetzte Zeit abgelaufen ist und alle bis dahin im Wahllokal erschienenen Wähler abgestimmt haben, erklärt der Wahlleiter die Stimmabgabe für geschlossen.