BGBl. II Nr. 304/2022
Änderung der Studienbeitragsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Studienbeitragsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4ageändert
Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages für ukrainische Staatsangehörige
§ 4a.
Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022 und das Wintersemester 2022/23 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.