BGBl. II Nr. 318/2022
DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung erlassen, die DBA-Entlastungsverordnung geändert und die Durchführungsverordnungen zum DBA-Belgien, DBA-Brasilien, DBA-CSSR, DBA-Großbritannien, DBA-Irland, DBA-Kanada, DBA-Niederlande, DBA-Polen, DBA-Portugal, DBA-Spanien und DBA-Ungarn aufgehoben werden (DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Entlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen
Paragraph 2,
Sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung von im Ausland ansässigen Personen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen von einer inländischen Abzugsbesteuerung zu entlasten, kann diese Entlastung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in unmittelbarer Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen an der Quelle (Paragraph 3,) oder im Wege einer Rückerstattung (Paragraph 4,) herbeigeführt werden.