BGBl. II Nr. 318/2022
DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung erlassen, die DBA-Entlastungsverordnung geändert und die Durchführungsverordnungen zum DBA-Belgien, DBA-Brasilien, DBA-CSSR, DBA-Großbritannien, DBA-Irland, DBA-Kanada, DBA-Niederlande, DBA-Polen, DBA-Portugal, DBA-Spanien und DBA-Ungarn aufgehoben werden (DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Kurzfristige Arbeitskräftegestellungen aus Deutschland
Paragraph 5,
In den Fällen des Paragraph 3, Absatz 2 und Paragraph 4, Absatz 2, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn ein Nachweis darüber erbracht wird, dass der Arbeitslohn der überlassenen Arbeitskräfte auf Grund von Artikel 15, Absatz 3, des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2002,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2012,, in Österreich nicht besteuert werden darf.