BGBl. II Nr. 321/2022
Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Geltungsbereich
Paragraph eins,
Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind ausschließlich Geldstrafen und Geldbußen, die gemäß Paragraph 92, Absatz eins, BDG 1979 über Beamtinnen und Beamte verhängt worden sind.