Absatz eins,Die Lenkungsmaßnahmen nach dieser Verordnung werden gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, erster Fall EnLG 2012 zur Sicherung der Energieversorgung ergriffen.
BGBl. II Nr. 349/2022
Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Lenkungsmaßnahmen für feste und flüssige Energieträger (Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung Erdöl)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeines
Regelungsgegenstand
Paragraph eins,
- Absatz 2,Die Lenkungsmaßnahmen sollen die Deckung des lebenswichtigen Bedarfes an Energie einschließlich jenes für Zwecke der militärischen Landesverteidigung, die Aufrechterhaltung einer ungestörten Gütererzeugung und Leistungserstellung sowie die Versorgung der Bevölkerung und sonstiger Bedarfsträger sicherstellen.