Absatz eins,Die durch Leistung einer Anzahlung (Reugeld) auf das (voraussichtliche) Netzzutrittsentgelt reservierte Kapazität gemäß Paragraph 20, Absatz 2, ElWOG 2010 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 7 aus 2022, bzw. die, durch insbesondere Netzzusagen und Einspeisebestätigungen, vertraglich vereinbarte Kapazität wird einzelnen Umspannwerken zugeordnet.
BGBl. II Nr. 350/2022
Kapazitätsberechnungsmethoden-Verordnung 2022
Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Methode der verfügbaren Einspeisekapazität gemäß § 20 ElWOG 2010 festgesetzt wird (Kapazitätsberechnungsmethoden-Verordnung 2022 – KBM-V 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Bestimmung der gebuchten Kapazität
Paragraph 7,
- Absatz 2,Zur Ermittlung der gebuchten Kapazität je Umspannwerk der Netzebene 4 werden sämtliche reservierten und vertraglich vereinbarten Kapazitäten des jeweiligen Umspannwerks unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors von 88 % summiert.