die Gesamtlast;
BGBl. II Nr. 351/2022
Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022
Verordnung des Vorstands der E-Control über die Datenerhebung zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben durch die Landesregierungen und zur Erfüllung der Aufgaben der Regulierungsbehörde (Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022 – EMo-V 2022)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Regelzonenführer
Paragraph 3,
Die Regelzonenführer haben spätestens bis 4 Uhr des Folgetages für die Erhebungsperiode von 0 Uhr bis 24 Uhr des Berichtstages als viertelstündliche Energiemengen zu melden:
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Gesamterzeugung;
- Ziffer 3die mit ausländischen Regelzonen realisierten Austauschfahrpläne getrennt nach Bilanzgruppen und ausländischen Regelzonen.